Hausordnung

Lebensort Schule

Alle Schulangehörigen tragen Verantwortung für den Lebensort Schule und gestalten diesen auf der Grundlage unseres Leitbildes mit. Kenntnis und Einhaltung der Hausordnung tragen zu einem glücklichen Miteinander in der Schule bei. Verstöße führen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

1. Die Fachräume dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht von Lehrkräften betreten werden In den Klassenräumen dürfen sich die Schüler*innen in den
5 - 15-minütigen Pausen bei geöffneter Tür aufhalten. Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft erschienen sein, so informiert ein(e) Schülervertreter*in (Ordnungsdienst) die Schulleitung.

2. Das Verlassen des Schulgeländes ist Schüler*innen der Kl. 5-8 grundsätzlich untersagt. Schüler*innen der Kl. 9-10 dürfen das Schulgelände nur in der Großen Pause (09.45-10.00 Uhr) und in der Mittagspause verlassen. Das Verlassen des Schulgeländes erfolgt stets auf eigene Gefahr.

3. Die Einnahme des Mittagessens erfolgt ausschließlich im Bereich des Schulrestaurants. Alle sorgen durch ein angemessenes Verhalten für eine ruhige und angenehme Atmosphäre sowie für Sauberkeit im Schulrestaurant. Außerhalb der Schule erworbene Speisen und Getränke dürfen im Schulrestaurant in der Mittagspause nicht konsumiert werden.

4. Alle Schulangehörigen übernehmen Verantwortung für die Herstellung von Ordnung, Sauberkeit, Hygiene und einen schonenden Umgang mit Ressourcen (Einrichtung, Energie). Von Lehrkräften angeleitete Dienste der Schüler*innen tragen zur Einhaltung und Wiederherstellung von Ordnung und Sauberkeit bei. Geschirr oder Besteck aus dem Schulrestaurant dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgeführt werden. In naturwissenschaftlichen Räumen besteht Ess- und Trinkverbot. Private Elektrogeräte wie Kaffeeautomaten, Wasserkocher etc. dürfen in Unterrichtsräumen nicht benutzt werden.

5. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände gesetzlich verboten!

6. Kleidung und Körperpflege sind Ausdruck von Individualität und Selbstbestimmung. In gegenseitiger Rücksichtnahme ist die Beachtung grundlegender Regeln durch alle Schulangehörigen geboten. Dazu gehört Bekleidung, die für die Schule angemessen und nicht anstößig, verletzend oder diskriminierend ist. Das Tragen einer Kopfbedeckung ist nur gestattet, wenn sie den Unterricht nicht stört und Mimik und Gestik deutlich erkennbar sind

7. Im Unterricht entscheidet grundsätzlich die Lehrkraft über die Nutzung elektronischer Geräte. Außerhalb des Unterrichts gilt folgende Regelung:
- Elektronische Geräte sind auf dem Schulgelände untersagt. Ausnahmen bilden Laptops, Tablets und Convertibles für das schulische Arbeiten.
- Ab Klasse 10 ist die (stumme) Handynutzung zu schulischen Zwecken gestattet
- In dringenden Fällen darf im Atriumbereich telefoniert werden.
- Das Mitführen von mobilen Endgeräten in den Prüfungsräumen während der Durchführung von Leistungsüberprüfungen gilt als Täuschungsversuch.
- Bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen entscheidet grundsätzlich die Lehrkraft

8. Die Nutzungsordnungen für Multimediaräume bzw. für die virtuellen Arbeitsumgebungen der Schule sind Teil dieser Hausordnung.

9. Für mitgeführte Wertsachen, die für den Schulbesuch oder Unterricht nicht erforderlich sind, übernehmen Schule, Lehrkräfte oder Land grundsätzlich keine Haftung. Sind vorgenannte Gegenstände, z.B. im Sportunterricht oder bei Leistungsmessungen, vorübergehend abzugeben, so werden sie auf Aufforderung der Lehrkraft in einem für Schüler/innen gut einsehbaren Behältnis selbst abgelegt und hernach selbst wieder entnommen. Nicht die Lehrkraft, sondern sie selbst haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre so deponierten Wertsachen nicht beschädigt oder entwendet werden. Es wird deshalb dringend empfohlen, dass diese Gegenstände vor Unterrichtsbeginn im persönlichen Schließfach abgelegt werden. Instrumente, Turnbeutel, Schulranzen, Instrumentenkoffer und andere Gegenstände von Wert müssen mit Angaben zum Eigentümer versehen sein. Die Schulflure müssen als Fluchtwege frei von abgelegten Gegenständen bleiben!

10. Schulversäumnisse sind unverzüglich unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Schule mitzuteilen (Telefon oder Mail).
Eine Entlassung vom Unterricht während des Schultages ist in den Kl. 5-10 nur mit von der Schulleitung unterzeichnetem Laufzettel erlaubt!
Innerhalb von 3 Tagen muss eine Entschuldigung vorliegen, die von einer/m Erziehungsberechtigten handschriftlich unterzeichnet wurde.

Stand: Beschluss der Schulkonferenz vom 20.07.2023

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