04.05.2022

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen

Die Corona VO Absonderung und die Corona VO Schule wurden mit Wirkung zum 03. bzw. 04.05.2022 geändert. Es entfallen die Maskenpflicht, die die Testpflicht und die Absonderungspflicht im Falle von infizierten Haushaltsangehörigen.

Es gilt, sich bei Auftreten von Symptomen bzw. positivem Selbsttest eigenverantwortlich in Selbstisolation zu begeben und die Kontaktpersonen zu informieren.
Corona-Infizierte müssen seit 3. Mai nur noch fünf Tage in Quarantäne. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr verpflichtend, 2 Tage ohne Symptome genügen. Ausnahmen gelten für Personal, das in Kliniken oder Pflegeheimen beschäftigt ist.

Auszug aus der Corona VO Schule:

"Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen."

Corona VO Schule auf der Homepage des Kultusministeriums

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